Medienmitteilung: Missbräuchliche Nutzung der Moschee im Haus der Religionen

Medienmitteilung aktualisiert am 17.11.2022 – 16 Uhr

Missbräuchliche Nutzung der Moschee im Haus der Religionen

Ein dem Verein Haus der Religionen – Dialog der Kulturen (kurz HdR) und dem muslimischen Verein Bern nicht bekannter Imam hat die Moschee des muslimischen Vereins im HdR missbraucht, um Zwangsheiraten durchzuführen. Der Verein HdR und der Muslimische Verein Bern verurteilen dies in aller Schärfe. Wir sind grundsätzlich ein offenes Haus und ein Ort der Begegnung für alle. Gemeinsam mit Imam Mustafa Memeti vom Muslimischen Verein Bern prüfen wir, wie es zu diesem Missbrauch kommen konnte und welche Massnahmen dies zur Folge hat.

Das HdR ist den Menschenrechten verpflichtet und setzt sich engagiert gegen Gewalt in allen Formen ein. Das HdR setzt sich zudem ein für ein friedliches Zusammenleben und gegen eine Instrumentalisierung von Religionen. Wir führen das Haus der Religionen – Dialog der Kulturen mit allen gewaltfreien, den Menschenrechten und der Menschenwürde verpflichteten Gruppen unserer Gesellschaft.

Der Verein HdR ist fassungslos, dass 5-6 Zwangsverheiratungen in der Moschee im Haus der Religionen stattgefunden haben sollen. Der Verein HdR distanziert sich klar von jeglicher Form von Zwangsverheiratungen oder anderen entsprechenden Praktiken.

Die Religionsräume und das gesamte Haus der Religionen – Dialog der Kulturen sind in der Regel von Dienstag bis Samstag frei zugänglich. Je nach Veranstaltungen sind alle Räume auch am Sonntag offen. Nicht in allen religiösen Räumen sind immer verantwortliche Personen anwesend, wie dies in allen religiösen Räumen, z.B. auch in Kirchen, üblich ist. So ist möglich, dass Personen unbemerkt in die Religionsräume gelangen, ohne dass ihre dortigen Handlungen überprüft werden können.

Eine Zwangsehe basiert auf veralteten patriarchalen Haltungen, die in Widerspruch zu unserer Grundhaltung im HdR stehen. Folglich braucht es mehr Begegnung, mehr Dialog, mehr staatliche Nähe zur Kontrolle – aber auch zur Förderung – der Gemeinschaften. Das HdR setzt sich für Dialog ein und behandelt interkulturell schwierige Themen im Dialogbereich. Gerade weil uns diese Thematik wichtig ist, haben wir seit längerer Zeit für den 10. Dezember 2022, den Tag der Menschenrechte, eine Veranstaltung gemeinsam mit der Fachstelle Zwangsheirat geplant, in welcher wir uns intensiv mit der Thematik auseinandersetzen werden. Wir werden die Thematik im Vorstand des HdR ausführlich diskutieren und klären, welche allfälligen Massnahmen notwendig sind, damit solche Praktiken nicht vorkommen.

Primat der Zivilehe
Aus dem vorliegenden Fall sowie aus Informationen der Fachstelle Zwangsheirat lässt sich schliessen, dass nicht nur privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaften, sondern die Gesellschaft ganz allgemein nicht genügend über das Primat der Zivilehe informiert sind. Das Nichteinhalten des Primats der Zivilehe führt dazu, dass diese Ehe rechtlich nicht anerkannt ist. Dies führt jedoch nicht automatisch zu einer Zwangsehe. Auch der Imam der Moschee im Haus der Religionen hat nicht in allen Fällen sorgfältig geprüft, ob die Grundlagen für eine religiöse Eheschliessung erfüllt sind. Der Verein HdR verurteilt diese widerrechtliche Praxis. Uns sind jedoch keine Fälle dieser rechtlich nicht anerkannten Eheschliessungen bekannt, in denen ein Zwangskontext bestanden hat.

Für den Verein Haus der Religionen – Dialog der Kulturen
Regula Mader, Präsidentin
Karin Mykytjuk, Geschäftsführerin

Grundsätzliches zur Struktur des Hauses der Religionen – Dialog der Kulturen
Das HdR wurde durch die Stiftung Europaplatz – Haus der Religionen finanziert und gebaut. Die Stiftung vermietet das HdR an den Verein Haus der Religionen – Dialog der Kulturen. Der Verein betreibt den öffentlich-zugänglichen Dialogbereich ausserhalb der Religionsräume. Im Verein sind 8 Religionsgemeinschaften vertreten, 5 davon mit eigenen Religionsräumen.

Der Verein vermietet die Religionsräume an 5 Religionsgemeinschaften, welche eigenständige Vereine sind und entsprechend Miete bezahlen. Die Religionsgemeinschaften betreiben ihre Räume in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten. Sie entscheiden, was in ihren Räumen passiert, wann diese geöffnet sind, und sie sind für ihre religiösen Rituale, Feste etc. verantwortlich.

Zur Finanzierung
Die Finanzierung des HdR erfolgt über öffentliche und private Gelder. Diese Finanzierung, also auch der Leistungsvertrag mit der Stadt Bern, betreffen einzig den öffentlich-zugänglichen Dialogbereich und nicht die einzelnen Religionsräume. Für deren Finanzierung, die überwiegend aus Spenden erfolgt, sind die Religionsgemeinschaften eigenständig verantwortlich.

Bei Fragen können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen:

Haus der Religionen – Dialog der Kulturen
Europaplatz 1
CH – 3008 Bern

Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr
+41 31 380 51 00
info@haus-der-religionen.ch

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